Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bleibt wichtigste Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik. Wer noch keine Arbeit gefunden hat, erhält Arbeitslosengeld. Für Menschen mit Vermittlungshemmnissen gibt es spezielle Programme und Beratungsstellen, um sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch wer sich weiterbildet, erhöht seine Chancen auf einen Arbeitsplatz.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll das Zweite Buch Sozialgesetzbuch beitragen. Die darin geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Der vorherige Bezug von Arbeitslosengeld ist keine Voraussetzung für Arbeitslosengeld II, sondern allein Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit. Jeder wird unterstützt, der arbeiten kann und nicht über ausreichende Mittel zur Sicherung seiner Existenz oder der seiner Famile verfügt.
Der Vogelsbergkreis ist zugelassener kommunaler Träger nach § 6a SGB II. Als eigenständige Organisationseinheit wurde die "Kommunale Vermittlungsagentur Vogelsbergkreis" (KVA) mit der Aufgabenerledigung nach dem SGB II -Grundsicherung für Arbeitsuchende- beauftragt. Das Hessische Offensiv-Gesetz führt die Bezeichnung "Kommunales Jobcenter" für Optionskommunen als Erkennugs- und Unterscheidungsmerkmal gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen (ehemals ARGEn) ein, die nun "Jobcenter" heißen. Die KVA gehört organisatorisch zum Amt für Soziale Sicherung der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises. Die Aufgaben werden in den Standorten Lauterbach (Zentrale) und Alsfeld (Servicestelle) wahrgenommen.
Die Fallbearbeitung erfolgt in vier Teams, welche sich an Zielgruppen orientieren. Diese sind:
- Team I - 25 bis unter 65 Jahre und Selbständige
- Team II - 25 bis unter 65 Jahre und 50Plus
- Team III - 25 bis unter 65 Jahre und Alleinerziehende
- Team IV - Jugendliche bis unter 25 Jahre - nur Fallmangement.

- Die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises

