Informationen für Arbeitgeber/innen
Kommunale Arbeitsvermittlung
Der Vogelsbergkreis ist seit dem 01.01.2005 als optierende Kommune allein für die Betreuung und Eingliederung von Arbeitslosengeld II-Empfängern (ALG II), die ihren Wohnsitz im Landkreis haben, zuständig.
Unser Ziel
Wir wollen Bedingungen für realistische Chancen am Arbeitsmarkt herstellen.
Unser Weg
ALG II-Bezieher/Innen mit Wohnsitz im Vogelsbergkreis erhalten durch
- Beratung und Begleitung
- Qualifizierung
- Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeits- und
- Ausbildungsverhältnisse
Chancen zur beruflichen Integration.
Unser Angebot
Wir bieten eine kostenlose „Rundumbetreuung“ bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen:
- Vorauswahl der Bewerber/innen
- Passgenaue, mit Ihrem Unternehmen abgestimmte Qualifizierung im Vorfeld der Beschäftigung
- Betriebliche Trainingsmaßnahmen
- Finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse währen der Einarbeitungszeit
- Nachbetreuung
Als Ansprechpartner/in wird Ihnen eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Arbeitgeberservice zur Seite gestellt!
Wer hat Anspruch auf Förderung
Arbeitgeber können für Bezieher von Arbeitslosengeld II mit Wohnsitz im Vogelsbergkreis eine Förderung erhalten.
Was wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse:
möglichst unbefristet, mindestens jedoch mit einer Laufzeit von 12 Monaten
die den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entsprechen
Wie läuft die Förderung ab?
Eine Förderung erhält der Arbeitgeber als Lohnkostenzuschuss:
- nach Einsendung des unterschriebenen Arbeitsvertrages
- nach Vorlage der monatlichen Lohnabrechnung
- monatlich
- zügig nach Antragstellung
Wovon ist die Höhe des Lohnkostenzuschusses abhängig?
- von der persönlichen Qualifikation des Arbeitnehmers
- von der Dauer des in Aussicht gestellten Arbeitsvertrages
Wonach richtet sich die Förderdauer?
- Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Für ältere und schwerbehinderte Arbeitsuchende ist eine längere Förderung möglich.
- Der Lohnkostenzuschuss wird im Einzelfall vom Arbeitgeberservice der Kommunalen Vermittlungsagentur Vogelsbergkreis festgelegt.
Klären Sie vor Abschluss des Arbeitsvertrages, ob eine Förderung möglich ist.
Die rückwirkende Bezuschussung bereits eingestellter Personen ist nicht möglich.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Wie können wir zusammenarbeiten?
- Melden Sie uns Ihren Bedarf an Arbeitskräften und Ihre freien Ausbildungsplätze!
Bitte wenden Sie sich an:

