Seit dem 1. Januar 2005 werden Sozialleistungen für Arbeitsuchende und deren Familien, die ihren Lebensunerhalt nicht selbst sicherstellen können, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erbracht. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort werden allgemeine Fragen, Fragen zum Einkommen und Vermögen oder zum Grundsatz "Fördern und Fordern" beantwortet.
Informationssystem für die Vogelsberger Sozialarbeit
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