Betriebliche Praxiserprobung
Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten unentgeltlichen Arbeitserprobung in Form eines Praktikums im Unternehmen.
Das Praktikum dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Arbeitgeber und Praktikant/-in.
Ziel ist die anschließende Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Das Praktikumsverhältnis muss vom Arbeitgeber im Vorfeld der Arbeitserprobung dem Arbeitgeberservice mitgeteilt werden.
Der Praktikantenvertrag wird durch den Arbeitgeberservice erstellt.
Der/die Praktikant/-in wird während des Praktikums vom Arbeitgeber unfallversichert.
Ansprechpartner:
Arbeitgeberservice
Altkreis Alsfeld: 06641 977-4010 oder 4011
Arbeitgeberservice
Altkreis Lauterbach: 06641 977-212 oder 254

